| ZDF.de - Unfreiwilliger Umzug
| | Wer Arbeitslosengeld II beantragt muss Auskunft über seine Wohnung geben. Ist sie zu groß oder zu teuer bleibt der Hartz IV-Empfänger nach 6 Monaten auf einem Teil der Kosten sitzen. Es sei denn er sucht sich in dieser Zeit eine andere Wohnung. Hartz IV Arbeitslosengeld II Arbeitsagentur ARGE Umzug | | http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,3890725,00.html |
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